LSME – Large, Small and Medium Enterprises  

LSME – Large, Small and Medium Enterprises 

Hier finden Sie eine Übersicht der Kategorien von Unternehmen nach Größe (Large, Small, Medium Enterprises – LSME) und den entsprechenden Anforderungen, ab wann sie einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erstellen müssen:

CSRD - für LSME bzw. KMU

 

Zusätzliche Informationen:

  1. Große Unternehmen:
    • Die Berichtspflicht gilt auch für Tochtergesellschaften großer Konzerne, wenn diese konsolidiert werden.
    • Betroffen sind sowohl EU-Unternehmen als auch Drittstaaten-Unternehmen mit erheblicher Geschäftstätigkeit in der EU.
  2. KMUs (SMEs):
    • Börsennotierte KMUs müssen reduzierte Anforderungen erfüllen, die speziell auf ihre Ressourcen und Kapazitäten zugeschnitten sind.
    • Es gibt eine Übergangsphase bis 2028, um die Umsetzung zu erleichtern.
  3. Kleinstunternehmen (Micro Enterprises):
    • Kleinstunternehmen sind von der Berichtspflicht ausgenommen, es sei denn, sie möchten freiwillig Berichte vorlegen.

 

 

Sie interessieren sich für eine Strategie zur schrittweisen Implementierung von mehr Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen und wollen darüber berichten? Wie möchten gerne eine Förderung dafür nützen? Gerne stehe ich für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung!


Kontaktfoto Sabine Wölbl

Dr. Sabine Wölbl

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